Das Bildungsministerium wird einen staatlichen Bildungsstandard für den Beruf „Unbemannte Luftfahrtsysteme“ einführen.
Die Verordnung wurde zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. Für die Ausbildung zum Drohnenpiloten können sich Schüler mit abgeschlossenem Grundschulabschluss sowie Personen ab 16 Jahren bewerben, die zur staatlichen Reifeprüfung zugelassen sind, oder Bewerber mit abgeschlossenem Sekundarschulabschluss.
Nach der Ausbildung werden die Absolventen in der Lage sein, Drohnen und andere unbemannte Plattformen für zivile, industrielle oder wissenschaftliche Zwecke zu entwickeln, zu programmieren, zu steuern und zu warten. Die Qualifikation berechtigt zur Steuerung von Hobby- und semiprofessionellen Drohnen.
Im Parlament wurden zudem Änderungen des Gesetzes über die zivile Luftfahrt eingebracht, die die Regeln für den Drohneneinsatz regeln. Hintergrund sind auch die Pläne der EU, einen gemeinsamen Luftraum für Drohnen bis zu einer Höhe von 150 Metern – das sogenannte U-Space – einzurichten, für den professionell ausgebildete Fachkräfte benötigt werden.
Redakteurin: Miglena Iwanowa
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: Pixabay
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