Der Oberste Justizrat verschob einstimmig die Prüfung der Vorschläge zur Entlassung des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew, die der Justizminister der Übergangsregierung Janaki Stoilow und die derzeitige Justizministerin Nadeschda Jordanowa eingereicht hatten. Laut dem Vertreter des Rates Bojan Magdalintschew müsse erst die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts über die Berufung des Justizministers gegen die Weigerung des Obersten Justizrats abgewartet werden, der Gründe für die Abberufung des Staatsanwalts zu prüfen. Vor der Anhörung sagte Nadeschda Jordanowa, dass es trotz des Verfahrens eine grundlegende Debatte über die Begründung der Absetzungsforderungen geben sollte. Unterdessen reichte die Bürgervereinigung „Boetz“ beim Obersten Justizrat eine von 10.000 Bürgern unterzeichnete Forderung des Rücktritts von Iwan Geschew.
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