Staatschef Rumen Radew wandte sich an das Verfassungsgericht im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Kontrolle der Umsetzung restriktiver Maßnahmen gegen Russland, das „Energieabgaben“ für den Import von russischem Erdgas nach Bulgarien sowie für dessen Transfer nach Europa über das Territorium unseres Landes vorsieht.
Radew betont, dass die EU-Mitgliedstaaten untereinander eine Zollunion bilden und nicht nur Zölle, sondern auch die einseitige Erhebung von zollähnlichen Abgaben zwischen den EU-Ländern verboten sind.
Die EU-Sanktionsregelung sieht auch nicht vor, dass die Mitgliedstaaten selbst zusätzliche Beschränkungen verhängen können.
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