Das Parlament beschloss, künftig auch Vermögen einzuziehen, das aus kriminellen Aktivitäten stammt und sich im Besitz oder Gebrauch Dritter befindet, sofern diese in böser Absicht handelten.
Die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches wurde in zweiter und abschließender Lesung angenommen. Künftig kann Eigentum zugunsten des Staates eingezogen werden, das Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie ohne Einschränkung des Verwandtschaftsgrades sowie Seitenverwandten gehört oder von diesen gehalten wird.
Mit Änderungen der Strafprozessordnung entschied das Parlament zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei komplexen Fällen die Ermittlungsdauer auf bis zu zwölf Monate verlängern kann. Sollte auch dieser Zeitraum nicht ausreichen, kann er auf bis zu 18 Monate ausgeweitet werden. Die Opposition sprach sich gegen diese Verlängerungsmöglichkeiten aus.
Redakteur: Iwo Iwanow
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: BTA
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