Der Vorsitzende der Volksversammlung darf nicht eigenmächtig über ein nationales Referendum entscheiden.
Dies geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichts hervor, das sich auf die Ablehnung der früheren Parlamentsvorsitzende Natalia Kisselowa bezieht, den Vorschlag von Präsident Rumen Radew für ein Referendum zur Frage, ob Bulgarien ab dem 1. Januar 2026 der Eurozone beitreten soll, zur Prüfung einzubringen.
„Der Präsident des Parlaments ist nicht befugt, die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für ein nationales Referendum zu prüfen oder einen Antrag eines gesetzlich legitimierten Subjekts abzulehnen. Dieses Recht gehört gemäß der Verfassung ausschließlich dem Parlament“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts, zitiert von BNR „Horizont“.
Im Juni 2025 hatte das Verfassungsgericht den Großteil der verfassungsrechtlichen Fragen von Präsident Radew zu seinem Referendumsantrag abgelehnt, ließ jedoch eine Interpretation zur Zuständigkeit des Parlamentspräsidenten in dieser Angelegenheit zu. Aus der aktuellen Entscheidung folgt, dass das Parlament Radews Antrag auf ein Referendum somit nicht abgelehnt hat, berichtet die Rechtsplattform lex.bg.
Bekanntlich tritt Bulgarien am 1. Januar 2026 der Eurozone bei.
Redakteurin: Miglena Iwanowa
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: BTA / Archiv
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