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Kindergärten und Malls werden wiedereröffnet

Foto: BTA

Der Nationale Gesundheitsinspektor Doz. Dr. Angel Kuntschew stellte die Wiedereröffnung der Fitnessstudios und Kindergärten nach dem 24. Mai in Aussicht. 55 bis 60 Prozent der Eltern hätten die Bereitschaft bekundet, ihre Kinder wieder in die Kindergärten zu schicken. Falls eines der Kinder oder ein Angestellter des Kindergartens mit Covid-19 infiziert werden sollte, brauche die gesamte Einrichtung nicht unter Quarantäne gestellt zu werden. Isoliert werden sollen lediglich die Infizierten, versicherte Dr. Kuntschew, der darauf hinwies, dass in solch einem Fall alle Kantaktpersonen getestet werden. Für die Öffnung der Malls wurden den Eigentümern 8 konkrete Bedingungen gestellt. So müsse an den Besuchern eine Temperaturkontrolle durchgeführt werden, die gastronomischen Einrichtungen in geschlossenen Räumen sollen ohne Sitzmöglichkeiten sein, ferner müsse die Zahl der Besucher kontrolliert werden. Außerdem gilt Maskenpflicht, es muss für gute Hygiene gesorgt werden und Massenansammlungen von Menschen vermieden werden, präzisierte der Nationale Gesundheitsinspektor.



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